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Nachhaltigkeit / ESG

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Nachhaltigkeit geht uns alle an. Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen. Ein verbales oder geschriebenes Bekenntnis zur Nachhaltigkeit reicht dabei nicht aus. Es geht vielmehr darum, das jeweilige Handeln an Ergebnissen zu messen und diese transparent zu veröffentlichen bzw. anhand von objektiven Maßstäben (Benchmarks) zu  vergleichen.

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten die sogenannte Offenlegungsverordnung zum Thema Nachhaltigkeit erlassen, die ab 10. März 2021 in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt werden muss und auch Finanzmakler und Vermittler von Versicherungsanlageprodukten betrifft. Darin werden unter dem Label ESG drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung. Die Details zur Verordnung stehen noch nicht vollständig fest. Dennoch möchte ich Sie bereits heute informieren, in welcher Form wir den Bestimmungen der Verordnung nachkommen werden.

Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und werden selbstverständlich sämtliche Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern sowie den Produktlieferanten vollumfänglich erfüllen. Hierzu sind in den kommenden Monaten vor allem Produktkenn-zeichnungen und einschlägige Informationen zum Thema Nachhaltigkeit zu erwarten, insbesondere in welchem Umfang diese Produkte ESG-Kriterien erfüllen oder ob der Nachhaltigkeitsaspekt inner-halb eines Produktes nicht berücksichtigt wird.

Darüber hinaus beobachten wir den Markt intensiv im Hinblick auf die dynamische ESG-Thematik. Dies gilt für alle Bestandsprodukte genauso wie auch für zu erwartende Neuentwicklungen aus dem Fonds- und Versicherungsbereich, bei denen wir die Änderungen genau im Blick haben und Ihre diesbezüglichen Wünsche im Zuge eines Beratungstermines selbstverständlich gerne berücksichtigen werden. Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht beeinflusst.“

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

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